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Mittwoch, 11 October 2006, 10:14 Uhr
Informationen zu Ausbildung & Ausbildungsbetrieben

Duale Ausbildung
Hierunter versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule und wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) an zwei Lernorten vermittelt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Ratsam ist darüber hinaus auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen. Deshalb spricht man vom dualen System der Berufsausbildung.
Voraussetzung für eine Berufslehre im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag.

[Mehr]:

Zu unterscheiden sind:

betriebliche Ausbildung
schulische Ausbildung


Betriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in den Betrieben findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt. Sie wird oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen und Kammern (Deutschland) stattfindet. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen. Die Dauer solcher Lehrgänge kann drei bis vier Wochen pro Jahr betragen.


Schulische Ausbildung

Die Ausbildung in der B

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